"Führerschein
ab 17 " auch Begleitetes Fahren
„Das Projekt „Führerschein ab
17“ - auch begleitetes Fahren genannt -
wurde in Niedersachsen geboren. Es machte schnell über die Landesgrenze hinaus Furore und wurde 2007 von Thüringen übernommen.
Dieser Modellversuch ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse
B zu
führen.
Die Prüflinge können mit
16½
Jahren mit
der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung.
Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen
vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
Ab 1. Januar 2011 "Führerschein mit 17" bundesweit möglich.
Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den
Führerschein machen und sich in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers hinters Steuer setzen können.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der
darf aber nur unter bestimmten
Bedingungen selbst ans Steuer:
Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss
älter als 30
Jahre sein
- Die Begleitperson muss den Führerschein
Klasse B mindestens fünf Jahre
besitzen
- Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antragauf den
Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener
mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)
- Es können max. 5
Begleitpersonen angegeben werden.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland
darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für
Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
- Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über
berauschende Mittel: Drogenfrei fahren!
- Die Begleitperson darf
nicht mehr als einen
Punkte im
Verkehrszentralregister besitzen
- Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die
Fahrzeugsteuerung eingreifen sondern nur als Berater tätig sein.
- Wo die Begleitperson sitzen muss ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch auf
dem Rücksitz Platz nehmen.
Quellle: www. bußgeldkatalog-mpu.de
Formular für das begleitete Fahren