Führerscheinklassen

Zum 19.01.2013 gibt es neue Fahrerlaubnisklassen

 



 

 

 

 

Hier fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) für Fahrer unter 18 Jahren weg. Dafür wird eine maximale Leistung in Abhängigkeit vom Gewicht (0,1 kW/kg) eingeführt.

 



 



Neu: Die Klasse „A beschränkt“ heißt jetzt A2. Beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch die praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig.

 



 

Kein prüfungsfreier Aufstieg auf A2 mehr möglich! Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2 nur praktische Prüfung nötig. 

 





 

Neue Anhängerregelung: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg dürfen mit dem Führerschein Klasse B immer mitgenommen werden. Anhänger über 750 kg dürfen jetzt immer dann gezogen werden, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.



 



 

 

 



Grundsätzlich gilt:

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033  umgetauscht werden.             

 

Quelle: www.fahren-lernen.de                                                                         

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